Mein Mitarbeiter fährt auf Festivals statt zu arbeiten, kann ich hiergegen vorgehen? Nein, leider sind Ihnen hier nach der Rechtsprechung des ArbG Berlin die Hände gebunden. Nils Entner, LL.M.2020-04-29T10:42:44+00:00April 29th, 2020| Teilen Sie diesen Artikel! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTumblrPinterestVkE-Mail Über den Autor: Nils Entner, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht - www.entner.legal, info@entner.legal