Zunächst sollten Sie unbedingt das Datum vermerken an welchem Sie die Kündigung erhalten haben. Sie haben nun drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir empfehlen Ihnen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Zunächst sollten Sie unbedingt das Datum vermerken an welchem Sie die Kündigung erhalten haben. Sie haben nun drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir empfehlen Ihnen, anwaltlichen Rat einzuholen.