Zunächst soll­ten Sie unbe­dingt das Datum ver­mer­ken an wel­chem Sie die Kün­di­gung erhal­ten haben. Sie haben nun drei Wochen Zeit eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge zu erhe­ben. Wir emp­feh­len Ihnen, anwalt­li­chen Rat einzuholen.