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Aktuelles
Bereitschaftszeit — Rufbereitschaft und Arbeitszeit
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Maskenpflicht auf Arbeit — neue Urteile
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Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist in Kraft. Was […]
Kurzarbeit setzt immer entweder eine bereits bestehende arbeits- oder tarifvertragliche Regelung voraus oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber auch jetzt noch arbeitsvertraglich auf die Einführung von Kurzarbeit einigen. Der Betriebsrat ist, soweit vorhanden, zu beteiligen.
Zunächst sollten Sie unbedingt das Datum vermerken an welchem Sie die Kündigung erhalten haben. Sie haben nun gegebenenfalls drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir empfehlen Ihnen, anwaltlichen Rat einzuholen. Weitere allgemeine Antworten und Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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