- Im Falle eines gerichtlichen Vergleichs
- Wird an der Betriebszugehörigkeit bemessen
- 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (bei längerer Beschäftigung), 1 bis 2 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (bei kürzeren Arbeitsverhältnissen)