Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, kann beim Arbeitsgericht ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden und das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen.
- Der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz gestellt werden.