Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vom Streitwert ab. Dieser entspricht bei Kündigungsschutzklagen Ihrem durchschnittlichen dreifachen Bruttomonatsgehalt. Eventuelle Klageerweiterungen für zum Beispiel Abgeltung des Urlaubsanspruchs, Erteilung eines Zeugnisses etc. können den Streitwert und die Kosten einer Kündigungsschutzklage erhöhen.
Die Anwaltskosten werden aufgrund einer gesetzlichen Gebührentabelle (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anlage 1) in Verbindung mit dem gerichtlichen Streitwert berechnet.
Kostenbeispiel bei einem Bruttomonatsgehalt von ca. 2000,00 €
Der Streitwert der Kündigungsschutzklage liegt hier bei 6.000,00 €. Dabei entstehen Anwaltskosten in Höhe von 1.076,95 € (inklusive 19 % MwSt.), sofern es nicht zu einem Vergleich kommt. Im Falle eines Vergleichs (ohne evtl. Mehrwert und Klageerweiterungen) belaufen sich die entsprechenden Kosten inklusive Einigungsgebühr und MwSt. dann auf 1.498,21 €.