Kein Mindesturlaubsanspruch im bezahlten Sonderurlaub
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.03.2019 (AZ: 9 AZR 315/17) entschieden, dass Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubes für die Berechnung des gesetztlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt bleiben. Damit hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach auch im unbezahlten Sonderurlaub ein Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht. Kein Mindesturlaubsanspruch im bezahlten Sonderurlaub