Kein Mindesturlaubsanspruch im bezahlten Sonderurlaub

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat mit Urteil vom 19.03.2019 (AZ: 9 AZR 315/17) ent­schie­den, dass Zei­ten eines unbe­zahl­ten Son­der­ur­lau­bes für die Berech­nung des gesetzt­li­chen Min­dest­ur­laubs unbe­rück­sich­tigt blei­ben. Damit hat das BAG sei­ne bis­he­ri­ge Recht­spre­chung auf­ge­ge­ben, wonach auch im unbe­zahl­ten Son­der­ur­laub ein Anspruch auf Erho­lungs­ur­laub ent­steht. Kein Min­dest­ur­laubs­an­spruch im bezahl­ten Sonderurlaub