- Kündigungsfrist ist einzuhalten und orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit – eine Auflistung gibt es im § 622 BGB
- Kündigungsberechtigter – Vollmacht muss im Falle einer GmbH vorliegen.
- Betriebsratsanhörung – soweit es einen Betriebsrat gibt.
- Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung: Gab es eine vorherige Abmahnung?
- Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung: Ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt worden? Gab es Gespräche zur Krankheit und Weiterbeschäftigung? Hat der Arbeitgeber Ihnen einen geeigneteren, anderen Arbeitsplatz angeboten?
Anspruch auf
- Gehaltszahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
- noch bestehende Urlaubsansprüche – im Falle einer unwiderruflichen Freistellung Urlaubsentgelt
- Wohlwollendes, qualifizierendes Zeugnis
- Abfindung: grundsätzlich kein Anspruch, außer:
- im Sozialplan vorgesehen
- Aufhebungsvertrag
- Im gerichtlichen Vergleich
Diese Auflistung ist nicht abschließend und variiert je nach Einzelfall. Wenn Sie sich beraten lassen wollen, welche Ansprüche Ihnen möglicherweise zustehen, kontaktieren Sie uns gerne!