• Kün­di­gungs­frist ist ein­zu­hal­ten und ori­en­tiert sich an der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit – eine Auf­lis­tung gibt es im § 622 BGB
  • Kün­di­gungs­be­rech­tig­ter – Voll­macht muss im Fal­le einer GmbH vorliegen.
  • Betriebs­rats­an­hö­rung – soweit es einen Betriebs­rat gibt.
  • Im Fal­le einer ver­hal­tens­be­ding­ten Kün­di­gung: Gab es eine vor­he­ri­ge Abmahnung?
  • Im Fal­le einer krank­heits­be­ding­ten Kün­di­gung: Ist ein Betrieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment durch­ge­führt wor­den? Gab es Gesprä­che zur Krank­heit und Wei­ter­be­schäf­ti­gung? Hat der Arbeit­ge­ber Ihnen einen geeig­ne­te­ren, ande­ren Arbeits­platz angeboten?

Anspruch auf

  • Gehalts­zah­lun­gen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • noch bestehen­de Urlaubs­an­sprü­che – im Fal­le einer unwi­der­ruf­li­chen Frei­stel­lung Urlaubsentgelt
  • Wohl­wol­len­des, qua­li­fi­zie­ren­des Zeugnis
  • Abfin­dung: grund­sätz­lich kein Anspruch, außer: 
    • im Sozi­al­plan vorgesehen
    • Auf­he­bungs­ver­trag
    • Im gericht­li­chen Vergleich

Die­se Auf­lis­tung ist nicht abschlie­ßend und vari­iert je nach Ein­zel­fall. Wenn Sie sich bera­ten las­sen wol­len, wel­che Ansprü­che Ihnen mög­li­cher­wei­se zuste­hen, kon­tak­tie­ren Sie uns gerne!