• Nein, wenn Sie die Abfin­dung im Rah­men einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhalten.
  • Nur im Rah­men eines Auf­he­bungs­ver­tra­ges wür­de eine Sperr­zeit ver­hängt wer­den, da der Arbeit­neh­mer an der Kün­di­gung mit­ge­wirkt hat