Vorteilhaft ist, dass im Rahmen eines Aufhebungsvertrages meist eine Abfindung angeboten wird und – wenn bspw. bereits ein anderes Jobangebot vorliegt – eine frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen kann. Auch können Konditionen eines Aufhebungsvertrages, da ein Rechtsstreit und dessen Kosten vermieden werden, günstig sein. Sie sollten sich jedoch in jedem Fall anwaltlichen Rat suchen um übliche Fallstrocke zu vermeiden.
Nachteilhaft ist, dass durch die Annahme des Aufhebungsvertrages die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ausgeschlossen ist. Weiter droht eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit, da durch die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Beachtung der Kündigungsfrist angenommen wird, dass der Arbeitnehmer an der abrupten Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat.