Die Kos­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge hän­gen vom Streit­wert ab. Die­ser ent­spricht bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen Ihrem durch­schnitt­li­chen drei­fa­chen Brut­to­mo­nats­ge­halt. Even­tu­el­le Kla­ge­er­wei­te­run­gen für zum Bei­spiel Abgel­tung des Urlaubs­an­spruchs, Ertei­lung eines Zeug­nis­ses etc. kön­nen den Streit­wert und die Kos­ten einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhöhen.

Die Anwalts­kos­ten wer­den auf­grund einer gesetz­li­chen Gebüh­ren­ta­bel­le (Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz Anla­ge 1) in Ver­bin­dung mit dem gericht­li­chen Streit­wert berechnet.

Kos­ten­bei­spiel bei einem Brut­to­mo­nats­ge­halt von ca. 2000,00 €

Der Streit­wert der Kün­di­gungs­schutz­kla­ge liegt hier bei 6.000,00 €. Dabei ent­ste­hen Anwalts­kos­ten in Höhe von 1.076,95 € (inklu­si­ve 19 % MwSt.), sofern es nicht zu einem Ver­gleich kommt. Im Fal­le eines Ver­gleichs (ohne evtl. Mehr­wert und Kla­ge­er­wei­te­run­gen) belau­fen sich die ent­spre­chen­den Kos­ten inklu­si­ve Eini­gungs­ge­bühr und MwSt. dann auf 1.498,21 €.