Dies kann nicht einheitlich beantwortet werden. Die Zeiten variieren je nach Bundesland und Gerichtsbezirk. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie einen ersten Termin zur Güteverhandlung bereits binnen einiger Wochen erhalten können. Der Kündigungsschutzprozess als solcher kann jedoch schnell viele Monate in Anspruch nehmen.