Dies kann nicht ein­heit­lich beant­wor­tet wer­den. Die Zei­ten vari­ie­ren je nach Bun­des­land und Gerichts­be­zirk. Grund­sätz­lich lässt sich sagen, dass Sie einen ers­ten Ter­min zur Güte­ver­hand­lung bereits bin­nen eini­ger Wochen erhal­ten kön­nen. Der Kün­di­gungs­schutz­pro­zess als sol­cher kann jedoch schnell vie­le Mona­te in Anspruch nehmen.