Altersabstandsklauseln und Diskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Datum vom 11.12.2018 (AZ: 3 AZR 400/17) entschieden, dass Versorgungsregelungen von Arbeitgebern Kürzungen für Hinterbliebene vorsehen können. Im konkreten Fall hat es das Gericht nichr für unzulässig erachtet, dass eine Versorgungsregelung für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um fünf Prozent gekürzt wird. Altersabstandsklauseln sind nicht grundsätzlich diskriminierend. Aus der Sicht des Gerichts haben Arbeitgeber ein legitimes Interesse, das mit der Zusage der Altersvorsorge verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen. Altersabstandsklauseln und Diskriminierung
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