Altersabstandsklauseln und Diskriminierung

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat mit Datum vom 11.12.2018 (AZ: 3 AZR 400/17) ent­schie­den, dass Ver­sor­gungs­re­ge­lun­gen von Arbeit­ge­bern Kür­zun­gen für Hin­ter­blie­be­ne vor­se­hen kön­nen. Im kon­kre­ten Fall hat es das Gericht nichr für unzu­läs­sig erach­tet, dass eine Ver­sor­gungs­re­ge­lung für jedes vol­le über zehn Jah­re hin­aus­ge­hen­de Jahr des Alters­un­ter­schieds der Ehe­gat­ten um fünf Pro­zent gekürzt wird. Alters­ab­stands­klau­seln sind nicht grund­sätz­lich dis­kri­mi­nie­rend. Aus der Sicht des Gerichts haben Arbeit­ge­ber ein legi­ti­mes Inter­es­se, das mit der Zusa­ge der Alters­vor­sor­ge ver­bun­de­ne finan­zi­el­le Risi­ko zu begren­zen. Alters­ab­stands­klau­seln und Diskriminierung

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