Home-Office – steuerlich absetzbar?
Home-Office – steuerlich absetzbar? Nach geltendem Recht sind die Kosten für das Arbeitszimmer nur in engen Grenzen als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt auch in Zeiten der Corona-Krise. Dennoch kann sich ein Blick auf die gesetzlichen Möglichkeiten lohnen.
Grundlage sind § 9 Abs. 5 und § 4 Abs. 5 Nr. 6b Einkommenssteuergesetz (EstG).
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu einem Abzug von EUR 1.250,00 steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Kosten die im Zusammenhang mit dem Zimmer anfallen. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können höhere Kosten geltend gemacht werden.
Hier scheitert in der Regel bereits jeweils die steuerliche Geltendmachung. Denn die allermeisten Arbeitnehmer haben die Möglichkeit im Büro zu arbeiten. Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit auf Anordnung ihres Arbeitgebers nur noch von Zuhause. Dann kann wegen der Krise ein Absetzen von der Steuer ausnahmsweise in Betracht kommen.
- Tipp: Bewahren Sie sämtliche Anordnungen zur Schließung des Büros oder zur Anordnung von Home-Office sorgfältig auf!
Wichtig bleibt jedoch: In aller Regel sind nur abgetrennte Arbeitszimmer absetzbar. Diese dürfen maximal zu zehn Prozent auch privat genutzt werden. Etwa zwischendurch zu einem kleinen Teil als Abstellraum. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer beispielsweise kann steuerlich also nicht berücksichtigt werden. Die Arbeit vom Home-Office muss außerdem die gesamte Arbeitszeit im Büro ersetzen. Ein teilweises Arbeiten von Zuhause an einzelnen Wochentagen reicht nicht aus.
Und ein weiterer Fallstrick lauert für Arbeitnehmer im Home-Office: Die Entfernungspauschale fällt nicht an, da kein Arbeitsweg zurückgelegt wird. Die Arbeit im Home-Office dürfte sich also in den wenigsten Fällen steuerlich positiv auswirken. Im Fall der Fälle sollte ein mögliches Absetzen von der Steuer dennoch nicht versäumt werden.
Home-Office – in der Corona-Krise steuerlich absetzbar?