Home-Office – steuerlich absetzbar?

Home-Office – steu­er­lich absetz­bar? Nach gel­ten­dem Recht sind die Kos­ten für das Arbeits­zim­mer nur in engen Gren­zen als Wer­bungs­kos­ten absetz­bar. Dies gilt auch in Zei­ten der Coro­na-Kri­se. Den­noch kann sich ein Blick auf die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten lohnen.

Grund­la­ge sind § 9 Abs. 5 und § 4 Abs. 5 Nr. 6b Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz (EstG).

Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer kön­nen bis zu einem Abzug von EUR 1.250,00 steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den, wenn für die beruf­li­che Tätig­keit kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht. Dies gilt auch für Kos­ten die im Zusam­men­hang mit dem Zim­mer anfal­len. Ist das Arbeits­zim­mer Mit­tel­punkt der gesam­ten beruf­li­chen Tätig­keit, kön­nen höhe­re Kos­ten gel­tend gemacht werden.

Hier schei­tert in der Regel bereits jeweils die steu­er­li­che Gel­tend­ma­chung. Denn die aller­meis­ten Arbeit­neh­mer haben die Mög­lich­keit im Büro zu arbei­ten. Vie­le Arbeit­neh­mer arbei­ten der­zeit auf Anord­nung ihres Arbeit­ge­bers nur noch von Zuhau­se. Dann kann wegen der Kri­se ein Abset­zen von der Steu­er aus­nahms­wei­se in Betracht kommen.

  • Tipp: Bewah­ren Sie sämt­li­che Anord­nun­gen zur Schlie­ßung des Büros oder zur Anord­nung von Home-Office sorg­fäl­tig auf!

Wich­tig bleibt jedoch: In aller Regel sind nur abge­trenn­te Arbeits­zim­mer absetz­bar. Die­se dür­fen maxi­mal zu zehn Pro­zent auch pri­vat genutzt wer­den. Etwa zwi­schen­durch zu einem klei­nen Teil als Abstell­raum. Eine Arbeits­ecke im Wohn­zim­mer bei­spiels­wei­se kann steu­er­lich also nicht berück­sich­tigt wer­den. Die Arbeit vom Home-Office muss außer­dem die gesam­te Arbeits­zeit im Büro erset­zen. Ein teil­wei­ses Arbei­ten von Zuhau­se an ein­zel­nen Wochen­ta­gen reicht nicht aus.

Und ein wei­te­rer Fall­strick lau­ert für Arbeit­neh­mer im Home-Office: Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le fällt nicht an, da kein Arbeits­weg zurück­ge­legt wird. Die Arbeit im Home-Office dürf­te sich also in den wenigs­ten Fäl­len steu­er­lich posi­tiv aus­wir­ken. Im Fall der Fäl­le soll­te ein mög­li­ches Abset­zen von der Steu­er den­noch nicht ver­säumt werden.

Home-Office – in der Coro­na-Kri­se steu­er­lich absetzbar?