- Bei einer zu Unrecht erteilten Abmahnung können Sie auf Entfernung der unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte klagen.
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie allerdings regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung aus der Personalakte
- Recht auf Gegendarstellung und Aufnahme in die Personalakte