Unterschiede
- Keine Kündigungsfrist und keine Gehaltsforderungen
- Betriebsrat – soweit es einen gibt – kann nur Bedenken äußern, aber nicht widersprechen
- zu erwartende drei-monatige Sperrfrist durch die Arbeitsagentur für Arbeit (keine Zahlung des Arbeitslosengeldes)
Was sollte ich am besten tun?
- Kündigungsschutzklage erheben, um Chancen auf Gehalt, Abfindung etc. zu erhöhen und eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur für Arbeit zu vermeiden