Unter­schie­de

  • Kei­ne Kün­di­gungs­frist und kei­ne Gehaltsforderungen
  • Betriebs­rat – soweit es einen gibt – kann nur Beden­ken äußern, aber nicht widersprechen
  • zu erwar­ten­de drei-mona­ti­ge Sperr­frist durch die Arbeits­agen­tur für Arbeit (kei­ne Zah­lung des Arbeitslosengeldes)

Was soll­te ich am bes­ten tun?

  • Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben, um Chan­cen auf Gehalt, Abfin­dung etc. zu erhö­hen und eine Sperr­frist bei der Arbeits­agen­tur für Arbeit zu vermeiden