Eine Sperrzeit droht, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.
- Durch Eigenkündigung: ohne wichtigen Grund Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses
- Durch Unterzeichnung eines (einvernehmlichen) Aufhebungsvertrages, eines Auflösungsvertrages oder einer außergerichtlichen Abwicklungsvereinbarung
- Bei Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist – häufig bei außergerichtlichen Aufhebungsverträgen wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und der Arbeitnehmer scheidet frühzeitig aus dem Betrieb aus
- Bei einer fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigung