Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kann vermieden werden, wenn ein gerichtlicher Vergleich unter den oben genannten Voraussetzungen geschlossen wird.
Eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kann vermieden werden, wenn ein gerichtlicher Vergleich unter den oben genannten Voraussetzungen geschlossen wird.