- Eine Abmahnung muss ankündigen, dass der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist – es müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.
- Fehlt die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, handelt es sich um eine Ermahnung
- Eine Ermahnung reicht nicht für den Ausspruch einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung aus.