Nein, Ihr Arbeitgeber ist hierzu zunächst nicht verpflichtet. Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch Gründe genannt haben, dokumentieren Sie diese! Eine Kündigung ist nur aus drei Gründen zulässig:
- Verhaltensbedingt
- Personenbedingt
- Betriebsbedingt
In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren werden diese Gründe geprüft, spätestens dann muss ihr Arbeitgeber Gründe offenlegen.