Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, muss geklärt werden, ob auch arbeitsrechtlicher Rechtsschutz gegeben ist.
Sollte Rechtsschutz vorliegen, kann ein Antrag auf Kostendeckung gestellt werden. Dies kann der Rechtsanwalt für Sie übernehmen.
Sie müssten sodann nur die Selbstbeteiligung von meist zwischen 100,00 € und 250,00 € entrichten. Die Selbstbeteiligung fällt pro Rechtsschutzfall nur einmalig an.