Soll­ten Sie rechts­schutz­ver­si­chert sein, muss geklärt wer­den, ob auch arbeits­recht­li­cher Rechts­schutz gege­ben ist.

Soll­te Rechts­schutz vor­lie­gen, kann ein Antrag auf Kos­ten­de­ckung gestellt wer­den. Dies kann der Rechts­an­walt für Sie übernehmen.

Sie müss­ten sodann nur die Selbst­be­tei­li­gung von meist zwi­schen 100,00 € und 250,00 € ent­rich­ten. Die Selbst­be­tei­li­gung fällt pro Rechts­schutz­fall nur ein­ma­lig an.