Eine Sperr­zeit droht, wenn Sie die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses bzw. die Arbeits­lo­sig­keit selbst her­bei­ge­führt haben.

 

  • Durch Eigen­kün­di­gung: ohne wich­ti­gen Grund Auf­lö­sung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Durch Unter­zeich­nung eines (ein­ver­nehm­li­chen) Auf­he­bungs­ver­tra­ges, eines Auf­lö­sungs­ver­tra­ges oder einer außer­ge­richt­li­chen Abwicklungsvereinbarung
  • Bei Nicht­ein­hal­tung der ordent­li­chen Kün­di­gungs­frist – häu­fig bei außer­ge­richt­li­chen Auf­he­bungs­ver­trä­gen wird die Kün­di­gungs­frist nicht ein­ge­hal­ten und der Arbeit­neh­mer schei­det früh­zei­tig aus dem Betrieb aus
  • Bei einer frist­lo­sen oder ver­hal­tens­be­ding­ten Kündigung