- Die Sperrzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit verhängt.
- Während dieser Sperrzeit ruht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld.
- Sie dauert insgesamt 12 Wochen
- Gegen einen Bescheid zur Erteilung einer Sperrzeit können sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur einlegen.