• Bei einer zu Unrecht erteil­ten Abmah­nung kön­nen Sie auf Ent­fer­nung der unbe­rech­tig­ten Abmah­nung aus der Per­so­nal­ak­te kla­gen.
  • Nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses haben Sie aller­dings regel­mä­ßig kei­nen Anspruch mehr auf Ent­fer­nung aus der Personalakte
  • Recht auf Gegen­dar­stel­lung und Auf­nah­me in die Personalakte