- Einreichung Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung!
Diese Frist darf nicht verpasst werden!
- Zugang der Kündigung: Möglichkeit der Kenntnisnahme bzw. Übergabe des Kündigungsschreibens
Fristberechnung – Beispiel 1
Fristbeginn: Montag, den 27.01.2014 = Zugang der Kündigung durch Übergabe (Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben)
Fristdauer: 3 Wochen (gemäß § 4 KSchG) – mit Ablauf von 21 Tagen
Fristende: Montag, den 17.02.2014
Fristberechnung – Beispiel 2
Fristbeginn: Samstag, den 01.02.2014 = Zugang der Kündigung per Post
Fristdauer: 3 Wochen (gemäß § 4 KSchG) – mit Ablauf von 21 Tagen
Fristende: Montag, den 24.02.2014 (fällt auf einen Samstag, den 22.02.2014, daher erst am Werktag)