- Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat dem Arbeitgeber Bedenken gegen die Kündigung innerhalb einer Woche mitzuteilen (§ 102 BetrVG).
- Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bis zum Ausspruch der Kündigung mindestens eine Woche nach ordnungsgemäßer Anhörung abwarten muss
- Mögliche Reaktionen: Der Betriebsrat kann widersprechen, Bedenken äußern, sich in Schweigen hüllen oder seine Zustimmung erklären.