Krank­schrei­bung per Tele­fon wegen Coro­na Virus! Arbeit­neh­mern ist es ab sofort mög­lich, tele­fo­nisch eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung des behan­deln­den Haus­arz­tes ein­zu­ho­len. Dar­auf haben sich die Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung und der Spit­zen­ver­band der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung geei­nigt. Dies gilt zunächst für die Dau­er von vier Wochen. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich um leich­te Atem­wegs­er­kran­kun­gen. Die Arbeits­un­fä­hig­keit wird sodann für eine Dau­er von bis zu sie­ben Tagen beschei­nigt und dem Arbeit­ge­ber direkt übersandt.

 

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