Der Bun­des­tag hat am 28.05.2020 beschlos­sen, die Lohn­fort­zah­lung für Eltern zu ver­län­gern. Der Bun­des­rat hat dem Gesetz bereits zuge­stimmt. Eltern kön­nen eine Ent­schä­di­gung für Lohn­aus­fäl­le bis zu 20 Wochen erhal­ten. Vorraus­set­zung ist, dass sie wegen der Betreu­ung ihrer Kin­der nicht arbei­ten kön­nen. Die Kin­der dür­fen jedoch das zwölf­te Lebens­jahr nicht voll­endet haben. Fer­ner darf für die Kin­der kei­ne ande­re Betre­ungs­mög­lich­keit bestehen. Die Kin­der müs­sen auf Hil­fe ang­wie­sen sein. Lohn­fort­zah­lung für Eltern verlängert

Der Anspruch besteht maxi­mal für 20 Wochen. Allein­er­zie­hen­de kön­nen die­se Zeit voll in Anspruch neh­men. Paa­re kön­nen ledig­lich pro Eltern­teil jeweils bis zu 10 Wochen bean­spru­chen.  Die Zei­ten für die Kin­der­be­treu­ung müs­sen nicht an einem Stück, son­dern kön­nen über meh­re­re Mona­te ver­teilt, in Anspruch genom­men werden.

Die Erstat­tung ist beim Arbeit­ge­ber zu bean­tra­gen. Die­ser muss bei der zustän­di­gen Lan­des­be­hör­de einen ent­spre­chen­den Antrag stel­len. Bis zu 67 % des Ver­dienst­aus­falls sind erstat­tungs­fä­hig. Der Betrag ist auf 2.016 EUR monat­lich begrenzt.

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