Versicherungsschutz im Home Office
Versicherungsschutz im Home Office: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht kommt es bei einem Unfall im Home-Office darauf an, dass der Versicherte eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben musste und dies durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird. Eine selbständige Friseurmeisterin ist in ihren Privaträumen versichert, wenn sie Tätigkeiten für den Friseursalon ausführt. Hier hatte die Friseurmeisterin Wäsche für den Salon in ihrer Waschmaschine gewaschen. In einem Urteil aus dem Jahr 2016 verneinte das BSG Versicherungsschutz für eine Frau, die auf dem Weg in die Küche stürzte. In der Betriebsstätte wäre dieser Unfall versichert gewesen.
Das Bundessozialgericht erweitert somit den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, da es Versicherungsschutz auch ausserhalb der Betriebsstätte gewährt. Dennoch wird nicht jeder Unfall im Haushalt während eines Arbeitstages ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Es bedarf immer eines Zusammenhanges mit der Tätigkeit.
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