Der Bundestag hat am 28.05.2020 beschlossen, die Lohnfortzahlung für Eltern zu verlängern. Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Eltern können eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen erhalten. Vorraussetzung ist, dass sie wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten können. Die Kinder dürfen jedoch das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben. Ferner darf für die Kinder keine andere Betreungsmöglichkeit bestehen. Die Kinder müssen auf Hilfe angwiesen sein. Lohnfortzahlung für Eltern verlängert
Der Anspruch besteht maximal für 20 Wochen. Alleinerziehende können diese Zeit voll in Anspruch nehmen. Paare können lediglich pro Elternteil jeweils bis zu 10 Wochen beanspruchen. Die Zeiten für die Kinderbetreuung müssen nicht an einem Stück, sondern können über mehrere Monate verteilt, in Anspruch genommen werden.
Die Erstattung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Dieser muss bei der zuständigen Landesbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Bis zu 67 % des Verdienstausfalls sind erstattungsfähig. Der Betrag ist auf 2.016 EUR monatlich begrenzt.
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